Dieses Angebot richtet sich an kognitiv beeinträchtigte Jugendliche und (junge) Erwachsene, die unter Verdacht, Anschuldigung, Anklage oder Verurteilung (ggfs. mit Bewährungsauflage) stehen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen zu haben.
Im Falle einer Weisung kann diese bei uns abgeleistet werden.
Kognitiv beeinträchtigte Menschen begehen ebenso wie andere Menschen sexuelle Grenzverletzungen. Die meisten dieser Menschen verfügen durchaus über ein Bewusstsein, dass sie die Grenzen anderer Menschen überschreiten. Anders als dies sogenannte normale Menschen erleben, sind Sexualität, Aufklärung darüber und die Möglichkeit, diese selbstbestimmt und frei zu erleben, noch stärker mit Einschränkungen und Tabus verbunden. Hier werden oftmals Unterstützung und Aufklärung, aber auch das Verdeutlichen von Grenzen und die Bearbeitung von bereits stattgefundenen Grenzverletzungen benötigt. Eingebunden ist diese Arbeit in den Austausch mit Betreuer_innen, Wohngruppen oder Einrichtungen, in denen sie leben.
Kosten
Dieses Angebot kann in Anspruch genommen werden:
- von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt bzw. Sozialversicherungsträger
- über eine gerichtliche Auflage
- über die Kostenträger der jeweiligen Einrichtungen
- als Selbstzahler_innen
Dauer
Die Dauer ist zunächst auf einen Zeitraum von 6 Monaten angelegt und es findet gewöhnlich wöchentlich ein Termin statt. Nach Absprache und Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden.